Fabian Mölders – Strafverteidiger

Jugendstrafrecht

Von Anfang an

Jugendstrafrecht – Anzeige gegen Jugendliche oder Heranwachsende erhalten?

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende erstmals Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten, geraten viele Familien unter Druck.

Eltern fragen sich häufig: Muss mein Kind zur Polizei? Droht eine Vorstrafe? Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Was macht die Jugendgerichtshilfe? Und welche Folgen hat das Verfahren für Schule, Ausbildung oder Zukunft?

Jugendstrafrecht funktioniert anders als Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt steht regelmäßig nicht reine Bestrafung, sondern die Frage, welche erzieherische Reaktion erforderlich ist.
Anzeige, Vorladung oder Anklage gegen Ihr Kind erhalten?

Lassen Sie frühzeitig prüfen, was konkret vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen und wie sich das Verfahren möglichst günstig beeinflussen lässt.

: Jugendstrafrecht nach dem JGG – Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Das Wichtigste in Kürze

Vertrauen & Überzeugung

Wie ich arbeite

Meine Überzeugung

Ich verteidige, weil ich an das Recht auf eine faire Behandlung glaube. Weil ich überzeugt bin, dass jeder Mensch Anspruch auf eine starke Verteidigung hat – unabhängig vom Vorwurf.

Vertrauen als Grundpfeiler

Vertrauen ist dabei keine Floskel, sondern Grundlage jeder meiner Verteidigungen.
Sie können darauf zählen, dass ich Ihr Verfahren so ernst nehme, als wäre es mein eigenes.

Erstgespräch

24/7 für sie da! 015757769860
Sie können mich zu jeder Zeit unverbindlich anrufen oder mir schreiben.

Für wen gilt Jugendstrafrecht?

Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig.

Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren wird geprüft, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Das ist in der Praxis besonders wichtig, weil Jugendstrafrecht häufig flexiblere und mildere Reaktionsmöglichkeiten bietet.
Ab dem 21. Lebensjahr gilt grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht.

Wichtig:
Gerade bei 18-, 19- und 20-jährigen Beschuldigten kann die Frage „Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?“ für das Ergebnis entscheidend sein.

Typische Jugendstraftaten

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Jugendliche und Heranwachsende anders auf Fehlverhalten reagieren als Erwachsene. Deshalb steht im Jugendstrafrecht regelmäßig der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Das Gericht fragt nicht nur: Welche Strafe ist angemessen? Sondern vor allem: Welche Reaktion ist erforderlich, damit künftig keine weiteren Straftaten begangen werden?

Dadurch unterscheiden sich Ablauf, Sprache, Beteiligte und mögliche Folgen deutlich vom Erwachsenenstrafrecht.

Typische Jugendstraftaten In der Praxis betreffen

In der Praxis betreffen Jugendstrafverfahren häufig Körperverletzung, Diebstahl, Ladendiebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Betäubungsmittel, Raub, Bedrohung, Beleidigung oder Nötigung. Viele Verfahren entstehen aus Alltagssituationen: Streit in der Schule, Konflikte im Freundeskreis, Auseinandersetzungen auf Partys, WhatsApp-Gruppen, Social Media, Ladendiebstahl oder gemeinsames Handeln in Gruppen.

Gerade bei Jugendlichen ist wichtig, nicht nur den Tatvorwurf isoliert zu betrachten, sondern auch Gruppendruck, Reife, Schule, Familie und persönliche Entwicklung

Muss mein Kind zur Polizei?

Wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen wird, besteht grundsätzlich keine Pflicht, dort zu erscheinen oder auszusagen. Viele Eltern wollen die Sache sofort aufklären und drängen ihr Kind zu einer Aussage. Das ist häufig riskant. Ohne Akteneinsicht ist nicht klar, welche Beweise vorliegen, was andere Beteiligte gesagt haben und welche Strategie sinnvoll ist.

Praxis-Tipp: Auch im Jugendstrafrecht gilt: Erst Akteneinsicht, dann Entscheidung über eine mögliche Einlassung.

Jugendgerichtshilfe: Was macht sie?

Die Jugendgerichtshilfe ist ein zentraler Beteiligter im Jugendstrafverfahren. Sie informiert das Gericht über die persönlichen Verhältnisse, Entwicklung und Lebenssituation des Jugendlichen oder Heranwachsenden.

Dabei geht es zum Beispiel um Familie, Schule, Ausbildung, Arbeit, Freundeskreis, Freizeitverhalten, bisherige Entwicklung und mögliche Unterstützungsbedarfe. Die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe kann erheblichen Einfluss haben – etwa auf Einstellung, Sozialstunden, Auflagen, Jugendarrest, Jugendstrafe oder Bewährung.

Achtung: Die Jugendgerichtshilfe ist nicht die Verteidigung. Gespräche sollten ernst genommen und vorbereitet werden.

Diversion und Einstellung im Jugendstrafrecht

Ein besonders wichtiger Bereich ist die sogenannte Diversion. Gemeint ist eine Verfahrensbeendigung ohne förmliche Verurteilung, häufig gegen Auflagen oder erzieherische Maßnahmen.

Typische Möglichkeiten sind Entschuldigung, Schadenswiedergutmachung, soziale Trainingskurse, Gespräche, Arbeitsauflagen oder sonstige Weisungen.

Gerade bei Ersttätern, weniger schweren Vorwürfen und günstiger Entwicklung bestehen häufig gute Chancen, das Verfahren ohne Hauptverhandlung oder ohne Jugendstrafe zu erledigen.

Sozialstunden

Sozialstunden sind eine der bekanntesten Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Sie kommen häufig bei Ersttätern oder weniger schweren Vorwürfen in Betracht.

Ziel ist nicht bloße Bestrafung, sondern Verantwortungsübernahme und erzieherische Einwirkung. Trotzdem sollten Sozialstunden ernst genommen werden. Probleme entstehen oft erst, wenn Auflagen nicht erfüllt oder Termine ignoriert werden. Wer Sozialstunden nicht ableistet, riskiert weitere gerichtliche Reaktionen.

Jugendarrest

Jugendarrest ist deutlich einschneidender als Sozialstunden, aber nicht dasselbe wie Jugendstrafe. Es gibt Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest.

Arrest kommt in Betracht, wenn das Gericht einen stärkeren erzieherischen Impuls für erforderlich hält. Für Jugendliche und Eltern ist das oft ein Schock, weil erstmals eine freiheitsentziehende Maßnahme im Raum steht.

Gerade deshalb sollte früh geprüft werden, ob mildere Maßnahmen möglich sind.

Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion des Jugendstrafrechts. Sie kommt regelmäßig nur bei schwereren Straftaten, schädlichen Neigungen oder besonderer Schwere der Schuld in Betracht.

Die meisten Jugendverfahren enden nicht mit Jugendstrafe. Bei schweren Vorwürfen wie Raub, schwerer Körperverletzung, wiederholten Straftaten oder erheblichen BtM-Verfahren kann sie aber realistisch im Raum stehen.

Dann muss früh an Verteidigung, Prognose, Schule, Ausbildung, familiäre Stabilisierung und mögliche Hilfsangebote gedacht werden.

Heranwachsende: Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?

Bei Beschuldigten zwischen 18 und 20 Jahren ist die Anwendung von Jugendstrafrecht einer der wichtigsten Punkte. Das Gericht prüft insbesondere persönliche Reife, soziale Entwicklung, Lebensführung, Selbstständigkeit und Tatmotivation.

Auch die Art der Tat kann eine Rolle spielen. Handelte es sich eher um jugendtypisches Verhalten oder um eine erwachsene, gefestigte Tatbegehung?

Die Anwendung von Jugendstrafrecht kann erhebliche Vorteile haben, weil erzieherische Maßnahmen, Diversion und mildere Reaktionsmöglichkeiten stärker im Vordergrund stehen.

Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht

Auch im Jugendstrafrecht kann Pflichtverteidigung erforderlich sein. Das gilt insbesondere bei Untersuchungshaft, schwerwiegenden Vorwürfen, umfangreichen Verfahren, schwieriger Sach- oder Rechtslage oder wenn auch im Erwachsenenstrafrecht notwendige Verteidigung vorliegen würde.

Eltern und Beschuldigte sollten früh prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Beiordnung besteht und ob ein bestimmter Strafverteidiger benannt werden kann. Gerade bei schweren Vorwürfen sollte nicht abgewartet werden, bis das Gericht selbst einen Verteidiger auswählt.

Hausdurchsuchung bei Jugendlichen

Auch gegen Jugendliche können Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Typische Vorwürfe sind BtM-Delikte, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug oder digitale Delikte.

Gesucht werden häufig Mobiltelefone, Computer, Datenträger, Kleidung, Betäubungsmittel oder Kommunikationsdaten. Für Familien ist eine Durchsuchung oft besonders belastend, weil Eltern und Geschwister unmittelbar betroffen sind.

Nach einer Durchsuchung sollten Beschluss, Sicherstellungsprotokoll und mitgenommene Gegenstände dokumentiert werden. Spontane Erklärungen sollten vermieden werden.

Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht

Auch Jugendliche und Heranwachsende können in Untersuchungshaft kommen. Das betrifft vor allem schwerere Vorwürfe wie Raub, schwere Körperverletzung, erhebliche BtM-Delikte oder wiederholte Straftaten mit hoher Straferwartung. Gerichte müssen bei Jugendlichen besonders prüfen, ob Untersuchungshaft wirklich erforderlich ist. In Haftsachen besteht regelmäßig ein Anspruch auf Pflichtverteidigung.

Hier muss schnell gehandelt werden: Haftbefehl prüfen, Haftgrund angreifen, Alternativen zur Untersuchungshaft darstellen und persönliche Bindungen herausarbeiten.

Typische Fehler von Jugendlichen

Jugendliche machen häufig Aussagen, weil sie die Situation schnell beenden möchten oder glauben, „ehrlich sein“ helfe immer. Ohne Aktenkenntnis kann das gefährlich sein. Weitere typische Fehler sind WhatsApp-Nachrichten an Beteiligte, Absprachen mit Mitbeschuldigten, Löschen von Nachrichten, Social-Media-Posts über das Verfahren oder das Unterschätzen des Vorwurfs.

Typischer Fehler: „Wir schreiben alle dasselbe, dann passt das.“ Solche Absprachen können später massiv gegen die Beteiligten verwendet werden.

Typische Fehler von Eltern

Auch Eltern handeln oft aus Sorge, machen dadurch aber ungewollt Fehler. Problematisch sind eigene Gespräche mit der Polizei über die Tat, Druck auf das Kind zur Aussage, Kontaktaufnahme mit Zeugen oder Geschädigten und unvorbereitete Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe. Eltern sind im Jugendstrafverfahren wichtig. Sie sollten aber strategisch unterstützen, nicht unkoordiniert in das Verfahren hineinreden.

Wichtig: Eltern sollten Ruhe in das Verfahren bringen, Unterlagen sichern und frühzeitig Verteidigung organisieren.

WhatsApp Image 2025-07-23 at 09.25.35

Wie ein Strafverteidiger im Jugendstrafrecht helfen kann

Ein Strafverteidiger prüft zunächst die Ermittlungsakte. Erst danach lässt sich bewerten, ob der Vorwurf nachweisbar ist, welche Folgen drohen und welche Strategie sinnvoll ist.

Im Jugendstrafrecht geht es nicht nur um den Tatvorwurf. Wichtig sind auch Jugendgerichtshilfe, Schule, Ausbildung, familiäre Situation, persönliche Entwicklung, Einstellungsmöglichkeiten, Sozialstunden, Auflagen und mögliche Auswirkungen auf die Zukunft.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien in Jugendstrafverfahren, Vorladungen, Hausdurchsuchungen, Anklagen und Hauptverhandlungen in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.

 

Fragen und Antworten

FAQ – Jugendstrafrecht

Als Beschuldigter muss Ihr Kind einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und keine Aussage machen. Vorher sollte geprüft werden, was in der Akte steht.

Nein. Eine Anzeige bedeutet noch keine Verurteilung. Viele Jugendverfahren enden durch Einstellung, Diversion oder erzieherische Maßnahmen.

Die Jugendgerichtshilfe informiert das Gericht über persönliche Entwicklung, Familie, Schule, Ausbildung und Lebenssituation. Ihre Einschätzung kann den Verfahrensausgang erheblich beeinflussen.

Diversion bedeutet, dass ein Jugendstrafverfahren ohne förmliche Verurteilung erledigt werden kann, häufig gegen Auflagen, Entschuldigung, Wiedergutmachung oder soziale Maßnahmen.

Jugendarrest kommt in Betracht, wenn das Gericht eine deutlichere erzieherische Reaktion für erforderlich hält. Er ist aber nicht dasselbe wie Jugendstrafe.

Ja. Bei Heranwachsenden wird geprüft, ob nach Reife, Entwicklung und Tatbild noch Jugendstrafrecht angewendet werden kann.

Checkliste – Anzeige gegen Jugendliche oder Heranwachsende

Sofort wichtig

Eltern sollten vermeiden

Prüfen lassen

Vor Gesprächen mit Jugendgerichtshilfe oder Gericht

Überblick

Ablauf eines Mandats

Erstkontakt

Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

In diesem Rahmen können Sie mir kurz schildern, worum es geht: Haben Sie eine Vorladung erhalten? Gab es eine Durchsuchung? Sind Sie Beschuldigter oder lediglich Zeuge?

Wichtig: Die Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Beratungsgespräch (Erstberatung)

In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die ersten drängenden Fragen:

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Welche rechtlichen Schritte sind möglich und sinnvoll?

Welche Rechte haben Sie – und was sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun?

Dieses Gespräch dient der Orientierung und legt die Basis für das weitere Vorgehen.

Mandatierung (Beauftragung)

Wenn Sie sich dazu entscheiden, mir das Mandat zu erteilen, klären wir die Frage der Vergütung/Honorar, darauf übernehme ich Ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich reiche eine Vollmacht ein und erkläre, dass künftig ausschließlich über mich kommuniziert wird. So sind Sie vor unüberlegten Aussagen geschützt.

Akteneinsicht

Nach der Mandatierung beantrage ich sofort Einsicht in die Ermittlungsakte.
Erst wenn der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist – oder ob Schweigen weiterhin die bessere Strategie bleibt.

Ohne Akteneinsicht verteidigt man „im Blindflug“. Das kommt für mich nicht in Frage.

Besprechung & Strategieplanung

Sobald mir die Akte vorliegt, bespreche ich mit Ihnen den Inhalt – verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

Wie stark ist die Beweislage?

Gibt es rechtliche Angriffspunkte oder Verfahrensfehler?

Kommt eine Einlassung in Betracht – und wenn ja, in welcher Form?

Wir entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

Verfahrenseinstellung oder Hauptverhandlung

Je nach Fallkonstellation und Aktenlage ist eine Einstellung des Verfahrens (z. B. gegen Auflagen) möglich – ohne Urteil, Strafe oder Eintrag ins Führungszeugnis.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, bereite ich Sie umfassend vor und vertrete Sie mit Nachdruck vor Gericht.

Ziel ist immer die beste Lösung für Sie – so diskret und schnell wie möglich.

Kontakt

Jugendstrafverfahren? Jetzt Weichen früh richtig stellen

aragonai-f631f52a-a08a-4be7-a819-1a6f0237d778
Strafverteidiger

Wenn gegen Ihr Kind oder einen Heranwachsenden ermittelt wird, sollten keine vorschnellen Aussagen erfolgen. Gerade im Jugendstrafrecht entstehen viele Chancen bereits im Ermittlungsverfahren.

Lassen Sie prüfen, welche Beweise vorliegen, ob eine Einstellung erreichbar ist, wie mit der Jugendgerichtshilfe umzugehen ist und ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien in Jugendstrafverfahren in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.