Fabian Mölders – Strafverteidiger

Strafbefehl

Von Anfang an

Strafbefehl erhalten – Einspruch, Frist und Folgen prüfen lassen

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im Strafverfahren, die ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen wird. Das Gericht setzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass der Betroffene zuvor persönlich vor Gericht angehört wurde.

Wichtig ist: Ein Strafbefehl ist noch nicht endgültig, wenn rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Die entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl regelmäßig rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.

Strafbefehl erhalten?
Lassen Sie sofort prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, ob die Geldstrafe angemessen ist und welche Folgen für Führungszeugnis, Beruf, Fahrerlaubnis oder Vermögen drohen.

Anklageschrift erhalten – Strafverfahren mit Hauptverhandlung und Verteidigungsstrategie

Das Wichtigste in Kürze

Vertrauen & Überzeugung

Wie ich arbeite

Meine Überzeugung

Ich verteidige, weil ich an das Recht auf eine faire Behandlung glaube. Weil ich überzeugt bin, dass jeder Mensch Anspruch auf eine starke Verteidigung hat – unabhängig vom Vorwurf.

Vertrauen als Grundpfeiler

Vertrauen ist dabei keine Floskel, sondern Grundlage jeder meiner Verteidigungen.
Sie können darauf zählen, dass ich Ihr Verfahren so ernst nehme, als wäre es mein eigenes.

Erstgespräch

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Sie können mich zu jeder Zeit unverbindlich anrufen oder mir schreiben.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls. Das Gericht entscheidet dann auf Grundlage der Ermittlungsakte.

Eine öffentliche Hauptverhandlung findet zunächst nicht statt. Der Beschuldigte wird häufig nicht persönlich angehört, bevor der Strafbefehl erlassen wird.

Gerade deshalb können Strafbefehle Fehler enthalten: unvollständige Ermittlungen, einseitige Zeugenaussagen, falsch berechnete Tagessätze oder übersehene entlastende Umstände.

Wichtig:
Ein Strafbefehl sollte nicht automatisch akzeptiert werden. Entscheidend ist, was tatsächlich in der Ermittlungsakte steht.

Die Zwei-Wochen-Frist

Die wichtigste Regel nach Erhalt eines Strafbefehls lautet: Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung.

Die Frist beginnt regelmäßig mit der förmlichen Zustellung. Deshalb sollte der Umschlag aufbewahrt und das Zustellungsdatum sofort notiert werden.

Wer zu lange wartet, riskiert, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird. Danach sind Verteidigungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt.

Achtung: Nicht erst abwarten und nicht einfach bezahlen. Zuerst Frist sichern und Einspruchsmöglichkeit prüfen.

Was passiert, wenn kein Einspruch eingelegt wird?

Wenn kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wird, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er wirkt dann grundsätzlich wie ein strafgerichtliches Urteil.

Das bedeutet: Die Geldstrafe muss bezahlt werden, mögliche Nebenfolgen treten ein und Eintragungsfragen können relevant werden.

Auch angeordnete Maßnahmen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Einziehung können dann verbindlich werden.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Der Einspruch ist das zentrale Verteidigungsmittel gegen einen Strafbefehl. Er kann grundsätzlich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Häufig ist es sinnvoll, erst fristwahrend Einspruch einzulegen und anschließend nach Akteneinsicht zu entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.

Ein Einspruch kann sich gegen den gesamten Strafbefehl richten oder auf bestimmte Punkte beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze, die Tagessatzanzahl, eine Fahrerlaubnismaßnahme oder die Einziehung.

Ist ein Einspruch immer sinnvoll?

Nein. Nicht jeder Einspruch ist sinnvoll. Genauso wenig sollte aber jeder Strafbefehl einfach akzeptiert werden.

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Beweislage, der Höhe der Geldstrafe, möglichen Nebenfolgen, Führungszeugnisrisiken, Fahrerlaubnisfragen und beruflichen Konsequenzen ab.

Häufig zeigt erst die Akteneinsicht, ob der Vorwurf überhaupt tragfähig ist oder ob Verteidigungsansätze bestehen.

Praxis-Tipp: Ein Einspruch ohne Strategie kann riskant sein. Ein Strafbefehl ohne Prüfung zu akzeptieren, aber ebenso.

Strafbefehl erhalten – Einspruch innerhalb von zwei Wochen im Strafbefehlsverfahren

Kann sich die Strafe nach Einspruch verschlechtern?

Nach einem Einspruch kommt es regelmäßig zur Hauptverhandlung. Das Gericht ist dann grundsätzlich nicht immer an die Bewertung aus dem Strafbefehl gebunden.

Deshalb sollte vor einem Einspruch geprüft werden, welche Risiken bestehen und ob die Beweislage eher für oder gegen den Betroffenen spricht.

In vielen Fällen verbessert sich die Situation durch einen Einspruch: Einstellung, niedrigere Geldstrafe, reduzierte Tagessätze oder günstigere Nebenfolgen. Eine Garantie gibt es aber nicht.

Strafbefehl und Geldstrafe

Die häufigste Sanktion im Strafbefehl ist die Geldstrafe. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: Anzahl der Tagessätze und Höhe des einzelnen Tagessatzes.

Die Anzahl der Tagessätze betrifft die Bewertung von Tat und Schuld. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Gerade bei Selbständigen, Unternehmern, Personen mit schwankendem Einkommen, Unterhaltspflichten oder besonderen Belastungen werden Tagessätze häufig nicht zutreffend berechnet.

Strafbefehl und Führungszeugnis

Viele Betroffene fragen sofort: Steht das jetzt im Führungszeugnis?

Nicht jeder Strafbefehl führt automatisch zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Strafbefehl, Vorstrafe, Bundeszentralregister und Führungszeugnis sind nicht dasselbe.

Trotzdem können Eintragungsfragen sehr wichtig sein – etwa bei Bewerbungen, Arbeitgebern, Beamtenstatus, behördlichen Genehmigungen, beruflichen Zulassungen oder Aufenthaltstiteln.

Wichtig: Die Verteidigungsstrategie sollte nicht nur auf die Geldstrafe schauen, sondern auch auf mögliche Register- und Berufsfolgen.

Muss ich die Geldstrafe sofort bezahlen?

Nicht zwingend. Vor einer Zahlung sollte geprüft werden, ob Einspruch eingelegt werden soll.

Wer vorschnell zahlt, übersieht möglicherweise Verteidigungsansätze. Gerade wenn die Frist noch läuft, sollte zuerst geklärt werden, ob der Strafbefehl akzeptiert, angegriffen oder teilweise angegriffen werden soll.

Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, kann unter Umständen Ratenzahlung beantragt werden. Das ist aber eine andere Frage als die Verteidigung gegen den Strafbefehl selbst.

Strafbefehl wegen Betrug

Strafbefehle wegen Betrug kommen häufig bei Onlinehandel, Kleinanzeigen, PayPal-Konflikten, Rechnungen, Überweisungen oder angeblich nicht erfüllten Verträgen vor.

Aus Verteidigersicht ist entscheidend: Gab es überhaupt eine Täuschung? Bestand von Anfang an Zahlungsunwilligkeit? Oder handelt es sich eher um einen zivilrechtlichen Streit?

Gerade bei Betrugsvorwürfen werden normale Vertragskonflikte nicht selten strafrechtlich überhöht.

Strafbefehl wegen Körperverletzung

Körperverletzungsverfahren werden häufig per Strafbefehl erledigt. Typisch sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beziehungsstreitigkeiten, Gaststättenkonflikte, Verkehrssituationen oder Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum.

Häufig bestehen Ansatzpunkte bei Aussage-gegen-Aussage, widersprüchlichen Angaben, fehlenden unabhängigen Zeugen oder Notwehr.

Gerade hier sollte nicht nur auf den Strafbefehl geschaut werden, sondern auf die Akte: Wer sagt was? Gibt es Verletzungsbilder? Gibt es Zeugen? Gibt es eigene Verletzungen?

Strafbefehl wegen Beleidigung

Beleidigungen werden häufig per Strafbefehl verfolgt. Es geht oft um WhatsApp-Nachrichten, Instagram, Facebook, E-Mails, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Konflikte im Straßenverkehr.

Zwischen Vorfall und Strafbefehl liegen häufig Monate. Viele Betroffene erinnern sich kaum noch an den genauen Wortlaut.

Entscheidend ist dann: Welche Äußerung wird konkret vorgeworfen? Gibt es Screenshots? Ist die Äußerung nachweisbar? Gibt es Kontext oder gegenseitige Provokationen?

Strafbefehl wegen Diebstahl

Auch Diebstahlsverfahren enden häufig mit Strafbefehl. Typische Fälle sind Ladendiebstahl, Diebstahl am Arbeitsplatz, Diebstahl im Familienkreis oder die Mitnahme vermeintlich herrenloser Gegenstände.

Verteidigungsfragen sind: War die Sache tatsächlich fremd? Bestand Zueignungsabsicht? Gab es einen Irrtum? Ist die Tat sicher nachweisbar?

Gerade bei scheinbar einfachen Diebstahlsvorwürfen kann sich eine genaue Aktenprüfung lohnen.

Strafbefehl wegen Verkehrsdelikten

Strafbefehle im Verkehrsstrafrecht können erhebliche Folgen haben. Betroffen sind häufig Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs.

Neben der Geldstrafe drohen Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist und Probleme für Beruf oder Mobilität.

Wenn die Fahrerlaubnis betroffen ist, sollte besonders schnell reagiert werden.

Strafbefehl und Einziehung

Ein Strafbefehl kann neben der eigentlichen Strafe auch Einziehung enthalten. Dabei kann es um Geldbeträge, Fahrzeuge, elektronische Geräte oder andere Vermögenswerte gehen.

Viele Betroffene konzentrieren sich nur auf die Geldstrafe und übersehen, dass die Einziehung wirtschaftlich viel schwerer wiegen kann.

Deshalb sollte ein Strafbefehl immer vollständig geprüft werden: Tatvorwurf, Geldstrafe, Nebenfolgen, Fahrerlaubnis und Einziehungsentscheidung.

Typische Fehler nach Erhalt eines Strafbefehls

Der häufigste Fehler ist, die Zwei-Wochen-Frist zu versäumen. Danach wird die Verteidigung deutlich schwieriger.

Weitere Fehler sind vorschnelle Zahlung, Entscheidung ohne Akteneinsicht, Einspruch ohne Strategie, Unterschätzen der Führungszeugnisfolgen oder Übersehen von Fahrerlaubnis- und Einziehungsfragen.

Typischer Fehler:
„Ich zahle einfach, dann ist es erledigt.“
Das kann stimmen. Es kann aber auch bedeuten, dass eine angreifbare Entscheidung rechtskräftig wird.

Wie ein Strafverteidiger beim Strafbefehl helfen kann

Ein Strafverteidiger kann fristwahrend Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob der Strafbefehl akzeptiert, angegriffen oder beschränkt angegriffen werden sollte.

Nach Akteneinsicht lässt sich bewerten, ob der Tatvorwurf nachweisbar ist, ob die Tagessätze korrekt berechnet wurden, ob eine Einstellung möglich ist und welche Nebenfolgen drohen.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Mandanten bei Strafbefehlen, Einsprüchen, Hauptverhandlungen und Rechtsmittelverfahren in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.

Fragen und Antworten

FAQ – Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Entscheidung des Gerichts ohne vorherige Hauptverhandlung. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen.

Nicht sofort. Wenn kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wird, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt grundsätzlich wie ein Urteil.

Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Die Frist sollte sofort nach Erhalt berechnet werden.

Nein. Ein Einspruch kann zunächst auch ohne Begründung eingelegt werden. Die Strategie kann nach Akteneinsicht festgelegt werden.

Nein. Ob ein Eintrag erfolgt, hängt vom konkreten Inhalt des Strafbefehls und weiteren Umständen ab.

Regelmäßig kommt es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung. Je nach Fall kann der Einspruch auch beschränkt oder später zurückgenommen werden.

Checkliste – Strafbefehl erhalten

Sofort nach Zustellung

Prüfen lassen

Bei Fahrerlaubnisproblemen

Unbedingt vermeiden

Überblick

Ablauf eines Mandats

Erstkontakt

Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

In diesem Rahmen können Sie mir kurz schildern, worum es geht: Haben Sie eine Vorladung erhalten? Gab es eine Durchsuchung? Sind Sie Beschuldigter oder lediglich Zeuge?

Wichtig: Die Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Beratungsgespräch (Erstberatung)

In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die ersten drängenden Fragen:

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Welche rechtlichen Schritte sind möglich und sinnvoll?

Welche Rechte haben Sie – und was sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun?

Dieses Gespräch dient der Orientierung und legt die Basis für das weitere Vorgehen.

Mandatierung (Beauftragung)

Wenn Sie sich dazu entscheiden, mir das Mandat zu erteilen, klären wir die Frage der Vergütung/Honorar, darauf übernehme ich Ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich reiche eine Vollmacht ein und erkläre, dass künftig ausschließlich über mich kommuniziert wird. So sind Sie vor unüberlegten Aussagen geschützt.

Akteneinsicht

Nach der Mandatierung beantrage ich sofort Einsicht in die Ermittlungsakte.
Erst wenn der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist – oder ob Schweigen weiterhin die bessere Strategie bleibt.

Ohne Akteneinsicht verteidigt man „im Blindflug“. Das kommt für mich nicht in Frage.

Besprechung & Strategieplanung

Sobald mir die Akte vorliegt, bespreche ich mit Ihnen den Inhalt – verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

Wie stark ist die Beweislage?

Gibt es rechtliche Angriffspunkte oder Verfahrensfehler?

Kommt eine Einlassung in Betracht – und wenn ja, in welcher Form?

Wir entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

Verfahrenseinstellung oder Hauptverhandlung

Je nach Fallkonstellation und Aktenlage ist eine Einstellung des Verfahrens (z. B. gegen Auflagen) möglich – ohne Urteil, Strafe oder Eintrag ins Führungszeugnis.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, bereite ich Sie umfassend vor und vertrete Sie mit Nachdruck vor Gericht.

Ziel ist immer die beste Lösung für Sie – so diskret und schnell wie möglich.

Kontakt

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Strafverteidiger

Ein Strafbefehl bedeutet nicht, dass die Entscheidung endgültig ist. Innerhalb der Einspruchsfrist bestehen häufig noch Verteidigungsmöglichkeiten.

Lassen Sie prüfen, ob der Tatvorwurf nachweisbar ist, ob die Geldstrafe angemessen ist, ob Führungszeugnis- oder Berufsfolgen drohen und ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Mandanten bei Strafbefehlen, Einsprüchen und Hauptverhandlungen in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.