Fabian Mölders – Strafverteidiger

Von Anfang an

Anklage erhalten – was jetzt wichtig ist

Eine Anklage bedeutet nicht, dass Sie bereits verurteilt sind. Die Staatsanwaltschaft beantragt damit, dass das Gericht eine Hauptverhandlung durchführt. Trotzdem ist die Situation ernst: Jetzt geht das Verfahren regelmäßig vom Ermittlungsverfahren in das gerichtliche Verfahren über.

Gerade die Zeit nach Zustellung der Anklageschrift wird häufig unterschätzt. In dieser Phase können Beweise geprüft, Einwendungen vorbereitet und Verteidigungsstrategien entwickelt werden.

Anklageschrift erhalten – Strafverfahren mit Hauptverhandlung und Verteidigungsstrategie

Anklage vom Gericht erhalten?

Das Wichtigste in Kürze

Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Beweise vorliegen, welche Zeugen benannt sind und ob Einstellungsmöglichkeiten oder andere Verteidigungsansätze bestehen.

Sie sollen verstehen, was passiert – und warum. Ich nehme mir Zeit, erkläre Abläufe, Chancen und Risiken verständlich. Entscheidungen treffen wir gemeinsam – gut informiert und strategisch klug.

Vertrauen & Überzeugung

Wie ich arbeite

Meine Überzeugung

Ich verteidige, weil ich an das Recht auf eine faire Behandlung glaube. Weil ich überzeugt bin, dass jeder Mensch Anspruch auf eine starke Verteidigung hat – unabhängig vom Vorwurf.

Vertrauen als Grundpfeiler

Vertrauen ist dabei keine Floskel, sondern Grundlage jeder meiner Verteidigungen.
Sie können darauf zählen, dass ich Ihr Verfahren so ernst nehme, als wäre es mein eigenes.

Erstgespräch

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Sie können mich zu jeder Zeit unverbindlich anrufen oder mir schreiben.

Was bedeutet eine Anklage?

Mit der Anklage teilt die Staatsanwaltschaft dem Gericht mit, dass sie einen hinreichenden Tatverdacht annimmt. Vereinfacht gesagt: Die Staatsanwaltschaft hält eine Verurteilung für wahrscheinlich und möchte, dass das Gericht über den Tatvorwurf verhandelt.
Das Gericht übernimmt diese Einschätzung aber nicht automatisch. Es prüft zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Erst wenn das Gericht die Anklage zulässt, kommt es regelmäßig zur Hauptverhandlung.

Wichtig:
Eine Anklage bedeutet nicht, dass Ihre Schuld feststeht. Genau darüber soll erst im gerichtlichen Verfahren entschieden werden.

Was passiert nach Zustellung der Anklageschrift?

Nach Zustellung der Anklage beginnt in der Regel das sogenannte Zwischenverfahren. Das ist der Abschnitt zwischen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung. In dieser Phase prüft das Gericht, ob die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Gleichzeitig besteht für die Verteidigung die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, Beweise zu bewerten und gegebenenfalls auf eine Einstellung oder eine teilweise Nichteröffnung hinzuwirken. In der Praxis wird dieser Abschnitt oft zu passiv behandelt. Viele Beschuldigte warten einfach ab, bis die Ladung zur Hauptverhandlung kommt. Das kann ein Fehler sein.

Anklage und Strafbefehl – der Unterschied

Viele Betroffene erhalten Post vom Gericht und wissen zunächst nicht, ob es sich um eine Anklage oder einen Strafbefehl handelt. Der Unterschied ist erheblich: Ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung zu einer Verurteilung führen, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Eine Anklage führt dagegen regelmäßig zu einer Hauptverhandlung, in der das Gericht Beweise erhebt und über den Tatvorwurf entscheidet.

Praxis-Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Anklage, einen Strafbefehl oder eine Ladung erhalten haben, sollte das Schreiben kurzfristig geprüft werden. Davon hängen Fristen, Risiken und die richtige Verteidigungsstrategie ab.

Kann eine Anklage noch verhindert werden?

Ja, das ist möglich – aber nicht in jedem Fall realistisch.

Im Zwischenverfahren kann das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, die Anklage nur teilweise zulassen oder Hinweise geben, die für eine Einstellung relevant werden. In der Praxis ist eine vollständige Nichteröffnung eher selten. Häufiger sind andere Verteidigungsziele: Einstellung, Beschränkung des Tatvorwurfs, Vorbereitung einer günstigen Hauptverhandlung oder Vermeidung unnötiger Belastungen.

Entscheidend ist die Beweislage. Gibt es Widersprüche in Zeugenaussagen? Sind die Beweismittel tragfähig? Liegen Verfahrensfehler vor? Kommt eine Einstellung gegen Auflage oder wegen geringer Schuld in Betracht? Genau diese Fragen sollten nach Erhalt der Anklage geprüft werden.

Muss ich nach einer Anklage aussagen?

Nein. Auch nach Erhebung der Anklage haben Sie als Angeklagter das Recht zu schweigen. Sie müssen sich weder schriftlich gegenüber dem Gericht erklären noch in der Hauptverhandlung Angaben zur Sache machen. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal kann eine gezielte Einlassung helfen. Manchmal ist Schweigen die bessere Strategie. Eine unüberlegte Erklärung ohne Akteneinsicht kann dagegen erheblichen Schaden anrichten.

Achtung: Schreiben Sie dem Gericht nicht vorschnell „Ihre Sicht der Dinge“, ohne vorher die Akte und die Beweislage zu kennen. Was gut gemeint ist, kann später gegen Sie verwendet werden.

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Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen nach einer Anklage?

Auch nach einer Anklage ist das Verfahren nicht „gelaufen“. Gerade jetzt sollte systematisch geprüft werden, welche Verteidigungsrichtung sinnvoll ist.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob ein Freispruch möglich ist. Je nach Sachlage können auch eine Einstellung, eine Verständigung, eine Beschränkung des Vorwurfs, eine milde Rechtsfolge oder eine taktisch vorbereitete Einlassung im Vordergrund stehen.

Wichtig ist, die Hauptverhandlung nicht erst am Terminstag zu verteidigen. Viele Weichen werden vorher gestellt: durch Akteneinsicht, Vorbereitung von Zeugenfragen, Prüfung der Beweismittel und rechtliche Bewertung der Anklage.

Muss ich zur Hauptverhandlung erscheinen?

Wenn das Hauptverfahren eröffnet und ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt wird, müssen Angeklagte grundsätzlich erscheinen. Gerichtstermine sollten niemals ignoriert werden.

Wer unentschuldigt nicht erscheint, riskiert erhebliche Konsequenzen. Je nach Verfahrensart kommen Vorführung, Haftbefehl, Verwerfung oder ein neuer Termin in Betracht. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sollte das frühzeitig und sauber über die Verteidigung geklärt werden.

Typische Fehler nach Erhalt einer Anklage

Ein häufiger Fehler ist, die Anklageschrift einfach liegen zu lassen. Viele Betroffene hoffen, dass sich die Sache irgendwie erledigt. Das passiert nach einer Anklage aber selten von allein.

Ebenfalls riskant sind vorschnelle Schreiben an das Gericht, unüberlegte Erklärungen gegenüber Zeugen oder der Versuch, die Sache ohne Akteneinsicht „kurz zu erklären“. Auch wer erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung anwaltliche Hilfe sucht, verschenkt oft Verteidigungsmöglichkeiten.

Typischer Fehler: „Ich erkläre dem Gericht einfach kurz, wie es wirklich war.“ Das kann funktionieren – muss es aber nicht. Ohne Kenntnis der Akte

Pflichtverteidiger nach Anklage

Nach Erhalt einer Anklage stellt sich häufig die Frage, ob ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann. Das hängt vom konkreten Verfahren ab.

Ein Pflichtverteidiger kommt insbesondere bei schwereren Tatvorwürfen, Untersuchungshaft, einer schwierigen Sach- oder Rechtslage oder einer erheblichen Straferwartung in Betracht. Auch das zuständige Gericht spielt eine Rolle.

Wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein bestimmter Strafverteidiger benannt werden kann. Andernfalls bestellt das Gericht unter Umständen selbst einen Verteidiger.

Wie ein Strafverteidiger nach einer Anklage helfen kann

Nach Zustellung einer Anklage geht es zunächst um Akteneinsicht. Ohne Akte lässt sich die Beweislage kaum seriös bewerten.

Ein Strafverteidiger prüft, worauf die Anklage gestützt wird, welche Zeugen benannt sind, welche Beweismittel existieren und ob rechtliche oder tatsächliche Angriffspunkte bestehen. Danach wird entschieden, ob eine Stellungnahme im Zwischenverfahren sinnvoll ist oder ob die Verteidigung besser auf die Hauptverhandlung ausgerichtet wird.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Mandanten nach Erhebung einer Anklage vor Amtsgerichten und Landgerichten in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.

Fragen und Antworten

FAQ – Anklage erhalten

Möglichst sofort. Nach Zustellung der Anklageschrift läuft das Verfahren weiter. Die Zeit bis zur Hauptverhandlung sollte genutzt werden, um Akteneinsicht zu nehmen und die Verteidigung vorzubereiten.

In der Regel nicht ohne vorherige Akteneinsicht. Eine gut gemeinte Erklärung kann später nachteilig sein, wenn sie nicht zur Beweislage passt oder neue Angriffspunkte eröffnet.

Ja, das ist möglich. Entscheidend sind Tatvorwurf, Beweislage, Vorbelastungen und die Haltung von Gericht und Staatsanwaltschaft. Eine Einstellung ist aber nicht automatisch realistisch.

Das kann erhebliche Folgen haben, etwa Vorführung, Haftbefehl oder andere prozessuale Nachteile. Gerichtstermine sollten nie ignoriert werden.
Ja, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Das kommt insbesondere bei schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft, schwieriger Sach- oder Rechtslage oder hoher Straferwartung in Betracht.

Checkliste – Anklage erhalten

Sofort erledigen

Prüfen lassen

Vermeiden

Überblick

Ablauf eines Mandats

Erstkontakt

Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

In diesem Rahmen können Sie mir kurz schildern, worum es geht: Haben Sie eine Vorladung erhalten? Gab es eine Durchsuchung? Sind Sie Beschuldigter oder lediglich Zeuge?

Wichtig: Die Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Beratungsgespräch (Erstberatung)

In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die ersten drängenden Fragen:

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Welche rechtlichen Schritte sind möglich und sinnvoll?

Welche Rechte haben Sie – und was sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun?

Dieses Gespräch dient der Orientierung und legt die Basis für das weitere Vorgehen.

Mandatierung (Beauftragung)

Wenn Sie sich dazu entscheiden, mir das Mandat zu erteilen, klären wir die Frage der Vergütung/Honorar, darauf übernehme ich Ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich reiche eine Vollmacht ein und erkläre, dass künftig ausschließlich über mich kommuniziert wird. So sind Sie vor unüberlegten Aussagen geschützt.

Akteneinsicht

Nach der Mandatierung beantrage ich sofort Einsicht in die Ermittlungsakte.
Erst wenn der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist – oder ob Schweigen weiterhin die bessere Strategie bleibt.

Ohne Akteneinsicht verteidigt man „im Blindflug“. Das kommt für mich nicht in Frage.

Besprechung & Strategieplanung

Sobald mir die Akte vorliegt, bespreche ich mit Ihnen den Inhalt – verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

Wie stark ist die Beweislage?

Gibt es rechtliche Angriffspunkte oder Verfahrensfehler?

Kommt eine Einlassung in Betracht – und wenn ja, in welcher Form?

Wir entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

Verfahrenseinstellung oder Hauptverhandlung

Je nach Fallkonstellation und Aktenlage ist eine Einstellung des Verfahrens (z. B. gegen Auflagen) möglich – ohne Urteil, Strafe oder Eintrag ins Führungszeugnis.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, bereite ich Sie umfassend vor und vertrete Sie mit Nachdruck vor Gericht.

Ziel ist immer die beste Lösung für Sie – so diskret und schnell wie möglich.

Kontakt

Anklage erhalten? Jetzt beraten lassen

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Strafverteidiger

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie die Vorwürfe frühzeitig prüfen lassen.

Lassen Sie prüfen:

Rechtsanwalt Fabian Mölders vertritt Angeklagte vor Amtsgerichten und Landgerichten bundesweit.

Gerade zwischen Anklage und Hauptverhandlung werden häufig die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt.