Fabian Mölders – Strafverteidiger

Nachstellung

Von Anfang an

Nachstellung / Stalking – Anzeige wegen § 238 StGB erhalten?

Der Vorwurf der Nachstellung wird häufig als „Stalking“ bezeichnet und entsteht besonders oft nach Trennungen, Beziehungskonflikten, familiären Streitigkeiten oder wiederholten Kontaktversuchen über WhatsApp, soziale Medien oder Dritte.

Viele Beschuldigte sagen: „Ich wollte doch nur reden“, „Ich wollte die Sache klären“ oder „Wir hatten vorher doch ständig Kontakt.“ Genau deshalb kommt es bei Nachstellungsvorwürfen stark auf den konkreten Verlauf an: Welche Kontakte gab es? Wurde der Kontakt eindeutig abgelehnt? Gab es weiterhin Antworten? Welche Auswirkungen hatte das Verhalten tatsächlich?

Anzeige, Vorladung oder Strafbefehl wegen Nachstellung erhalten?
Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Nachrichten und Kontakte tatsächlich dokumentiert sind, ob der Vorwurf nachweisbar ist und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Vorwurf der Nachstellung und Stalking – Person wird im öffentlichen Raum verfolgt

Das Wichtigste in Kürze

Vertrauen & Überzeugung

Wie ich arbeite

Meine Überzeugung

Ich verteidige, weil ich an das Recht auf eine faire Behandlung glaube. Weil ich überzeugt bin, dass jeder Mensch Anspruch auf eine starke Verteidigung hat – unabhängig vom Vorwurf.

Vertrauen als Grundpfeiler

Vertrauen ist dabei keine Floskel, sondern Grundlage jeder meiner Verteidigungen.
Sie können darauf zählen, dass ich Ihr Verfahren so ernst nehme, als wäre es mein eigenes.

Erstgespräch

24/7 für sie da! 015757769860
Sie können mich zu jeder Zeit unverbindlich anrufen oder mir schreiben.

Was ist Nachstellung?

Nachstellung liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eine Person einer anderen wiederholt nachstellt und dadurch deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt wird.

Typische Vorwürfe sind wiederholte Anrufe, zahlreiche Nachrichten, Aufsuchen von Wohnung oder Arbeitsplatz, Kontaktaufnahme über Dritte oder Aktivitäten über soziale Medien. Nicht jede einzelne Nachricht reicht dafür aus. Entscheidend ist das Gesamtbild.

Wichtig:
Nachstellung ist kein Straftatbestand für jede unangenehme Kontaktaufnahme. Es kommt auf Wiederholung, Intensität, erkennbare Ablehnung und konkrete Auswirkungen an.

Wann wird Kontakt strafbar?

Zwischen normaler Kontaktaufnahme, Trennungskonflikt, emotionaler Eskalation und strafbarer Nachstellung bestehen oft Graubereiche.

Wichtige Fragen sind: Wie viele Nachrichten wurden versendet? Über welchen Zeitraum? Wurde der Kontakt eindeutig abgelehnt? Gab es danach trotzdem Antworten? Gab es ein Kontaktverbot? Welche Folgen hatte das Verhalten für die betroffene Person? Gerade bei ehemaligen Beziehungen ist die Bewertung schwierig, weil vorher häufig über Monate oder Jahre intensiver Kontakt bestand. Entscheidend ist dann, ab wann ein weiterer Kontakt erkennbar unerwünscht war.

WhatsApp, Messenger und soziale Medien

Viele Nachstellungsverfahren beruhen heute auf digitaler Kommunikation. Typisch sind WhatsApp-Nachrichten, Sprachnachrichten, Instagram, Facebook, TikTok, E-Mail, Anrufe oder Kontaktversuche über mehrere Plattformen. Nicht allein die Anzahl der Nachrichten entscheidet. Wichtig sind Inhalt, Zeitraum, Reaktionen, Kontaktabbrüche, Blockierungen und der vollständige Verlauf.

Häufig werden nur einzelne Screenshots vorgelegt. Der übrige Chatverlauf fehlt. Gerade dadurch kann ein falscher Eindruck entstehen, etwa wenn vorher noch wechselseitig geschrieben wurde.

Praxis-Tipp: Löschen Sie keine Nachrichten. Der vollständige Kommunikationsverlauf kann für die Verteidigung entscheidend sein.

Nachstellung nach Trennung

Nachstellungsvorwürfe entstehen besonders häufig nach Beziehungsende. Der typische Ablauf ist: Trennung, weitere Kontaktversuche, Streit, blockierte Kommunikation, Anzeige.

Für die Verteidigung ist hier wichtig, die Beziehungsgeschichte und den Kommunikationsverlauf nüchtern aufzuarbeiten. Gab es wirklich ein klares Kontaktende? Hat die andere Seite weiter geantwortet? Gab es wechselnde Signale? Wurden Nachrichten aus dem Zusammenhang genommen?

Das bedeutet nicht, dass weitere Kontakte unproblematisch sind. Gerade nach einer Anzeige oder nach einer klaren Kontaktablehnung sollten keine weiteren Nachrichten mehr gesendet werden.

Pflichtverteidiger bei Raub

Kontaktverbot und Kontakt über Dritte Besonders riskant wird es, wenn die betroffene Person ausdrücklich erklärt hat, keinen Kontakt mehr zu wollen. Noch gefährlicher ist es, wenn bereits ein gerichtliches Kontaktverbot, eine Gewaltschutzanordnung oder eine polizeiliche Verfügung im Raum steht. Auch Kontakt über Freunde, Familienangehörige oder gemeinsame Bekannte kann problematisch sein. Nachrichten wie „Sag ihr bitte, sie soll mich anrufen“ können später als Fortsetzung der Kontaktaufnahme bewertet werden.

Achtung: Nach Bekanntwerden einer Anzeige sollte in der Regel keinerlei Kontakt zur anzeigenden Person aufgenommen werden – auch nicht indirekt über Dritte.

Hausdurchsuchung bei Nachstellung

Viele Beschuldigte rechnen bei einem Nachstellungsvorwurf nicht mit einer Hausdurchsuchung. Dennoch kann es dazu kommen, insbesondere wenn Mobiltelefone, Computer, Tablets, Messenger-Daten oder E-Mail-Kommunikation gesichert werden sollen. Nach einer Durchsuchung sollten Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsprotokoll und die Liste der mitgenommenen Geräte aufbewahrt werden. Spontane Erklärungen gegenüber der Polizei sind regelmäßig riskant.

Gerade bei Nachstellung geht es oft um digitale Kommunikation. Deshalb ist die Frage wichtig, welche Daten gesichert wurden und ob die Auswertung rechtlich und tatsächlich tragfähig ist.

Wechselseitige Kommunikation

Ein zentraler Verteidigungsansatz ist häufig die wechselseitige Kommunikation. Wenn weiterhin Antworten, Gespräche, Treffen oder wechselnde Signale vorliegen, kann das für die Bewertung des Vorwurfs wichtig sein.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Vorwurf entfällt. Es kann aber Zweifel daran begründen, ob der Kontakt tatsächlich eindeutig unerwünscht war oder ob die behauptete Beeinträchtigung der Lebensgestaltung in der dargestellten Form nachweisbar ist.

Für die Verteidigung ist deshalb der vollständige Verlauf wichtig – nicht nur die belastenden Nachrichten.

Kann ein Nachstellungsverfahren eingestellt werden?

Ja. Nachstellungsverfahren können eingestellt werden, insbesondere wenn die Beweislage unklar ist, die Kontakte nicht ausreichend nachweisbar sind, wechselseitige Kommunikation bestand oder die erforderliche erhebliche Beeinträchtigung nicht tragfähig belegt werden kann.

Weitere Ansatzpunkte können unvollständige Chatverläufe, widersprüchliche Angaben, falsche zeitliche Darstellung oder fehlende eindeutige Kontaktablehnung sein.

Eine Einstellung ist aber kein Selbstläufer. Gerade bei wiederholten Kontakten nach klarer Ablehnung oder bestehenden Kontaktverboten kann das Verfahren deutlich ernster werden.

Aussage gegen Aussage bei Raub

Typische Fehler nach einer Anzeige wegen Nachstellung Der größte Fehler ist, nach Bekanntwerden der Anzeige weiter Kontakt aufzunehmen. Viele Beschuldigte möchten sich erklären, entschuldigen oder „nur noch einmal reden“. Genau das kann den Vorwurf verstärken.

Riskant sind auch Kontaktversuche über Dritte, emotionale Rechtfertigungsnachrichten, das Löschen von Chatverläufen oder Aussagen bei der Polizei ohne Akteneinsicht.

Typischer Fehler: „Ich schreibe nur noch eine letzte Nachricht, um alles zu klären.“ Gerade diese „letzte Nachricht“ kann später als weiterer Nachstellungsakt gewertet werden.

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Wie ein Strafverteidiger bei Nachstellung helfen kann

Am Anfang steht die Akteneinsicht. Erst danach lässt sich seriös beurteilen, welche Kontakte, Nachrichten, Screenshots, Zeugenaussagen oder sonstigen Beweise tatsächlich vorliegen.

Ein Strafverteidiger prüft insbesondere den vollständigen Kommunikationsverlauf, mögliche wechselseitige Kontakte, Kontaktabbrüche, Kontaktverbote, Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung und Einstellungsmöglichkeiten.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Beschuldigte bei Nachstellungsvorwürfen, Stalking-Verfahren, Trennungskonflikten, Vorladungen, Strafbefehlen und Hauptverhandlungen in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.

Fragen und Antworten

FAQ – Nachstellung / Stalking

Wenn die andere Seite weiter geantwortet oder selbst Kontakt gesucht hat, kann das für die Bewertung wichtig sein. Es kann Zweifel daran begründen, ob der Kontakt eindeutig unerwünscht war.

Ja, WhatsApp-Nachrichten können Teil eines Nachstellungsvorwurfs sein. Ob sie ausreichen, hängt aber vom vollständigen Kommunikationsverlauf und den konkreten Umständen ab.

Wenn die andere Seite weiter geantwortet oder selbst Kontakt gesucht hat, kann das für die Bewertung wichtig sein. Es kann Zweifel daran begründen, ob der Kontakt eindeutig unerwünscht war.

Nicht ohne vorherige Prüfung. Eine weitere Nachricht kann als neuer Kontaktversuch gewertet werden und den Vorwurf verschärfen.

Ja, insbesondere wenn digitale Kommunikation, Mobiltelefone, Computer oder sonstige Datenträger gesichert werden sollen.
Kann ein Nachstellungsverfahren eingestellt werden?

Ja. Einstellungen kommen insbesondere bei unklarer Beweislage, wechselseitiger Kommunikation, fehlender eindeutiger Kontaktablehnung oder nicht nachweisbarer erheblicher Beeinträchtigung in Betracht.

Checkliste –Anzeige wegen Nachstellung / Stalking erhalten

Sofort wichtig

Bei digitaler Kommunikation

Prüfen lassen

Unbedingt vermeiden

Überblick

Ablauf eines Mandats

Erstkontakt

Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

In diesem Rahmen können Sie mir kurz schildern, worum es geht: Haben Sie eine Vorladung erhalten? Gab es eine Durchsuchung? Sind Sie Beschuldigter oder lediglich Zeuge?

Wichtig: Die Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Beratungsgespräch (Erstberatung)

In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die ersten drängenden Fragen:

Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?

Welche rechtlichen Schritte sind möglich und sinnvoll?

Welche Rechte haben Sie – und was sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun?

Dieses Gespräch dient der Orientierung und legt die Basis für das weitere Vorgehen.

Mandatierung (Beauftragung)

Wenn Sie sich dazu entscheiden, mir das Mandat zu erteilen, klären wir die Frage der Vergütung/Honorar, darauf übernehme ich Ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich reiche eine Vollmacht ein und erkläre, dass künftig ausschließlich über mich kommuniziert wird. So sind Sie vor unüberlegten Aussagen geschützt.

Akteneinsicht

Nach der Mandatierung beantrage ich sofort Einsicht in die Ermittlungsakte.
Erst wenn der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist – oder ob Schweigen weiterhin die bessere Strategie bleibt.

Ohne Akteneinsicht verteidigt man „im Blindflug“. Das kommt für mich nicht in Frage.

Besprechung & Strategieplanung

Sobald mir die Akte vorliegt, bespreche ich mit Ihnen den Inhalt – verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

Wie stark ist die Beweislage?

Gibt es rechtliche Angriffspunkte oder Verfahrensfehler?

Kommt eine Einlassung in Betracht – und wenn ja, in welcher Form?

Wir entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

Verfahrenseinstellung oder Hauptverhandlung

Je nach Fallkonstellation und Aktenlage ist eine Einstellung des Verfahrens (z. B. gegen Auflagen) möglich – ohne Urteil, Strafe oder Eintrag ins Führungszeugnis.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, bereite ich Sie umfassend vor und vertrete Sie mit Nachdruck vor Gericht.

Ziel ist immer die beste Lösung für Sie – so diskret und schnell wie möglich.

Kontakt

Nachstellungsvorwurf?

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Strafverteidiger

Jetzt Kontakt stoppen und Akte prüfen lassen

Wenn gegen Sie wegen Nachstellung oder Stalking ermittelt wird, sollten Sie keine weiteren Nachrichten senden und keine Aussage machen, bevor die Akte geprüft wurde.

Lassen Sie klären, welche Kontakte tatsächlich dokumentiert sind, ob der Vorwurf nachweisbar ist, ob wechselseitige Kommunikation eine Rolle spielt und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Rechtsanwalt Fabian Mölders verteidigt Beschuldigte bei Nachstellungsvorwürfen, Stalking-Verfahren, Trennungskonflikten, Strafbefehlen und Hauptverhandlungen in Essen, im Ruhrgebiet und bundesweit.